Bei der Fragestunde erkundigte sich eine Zuhörerin, ob und wann die Versorgung mit Breitband in der Unteren Bärenbergstraße
verbessert werde. Darüber hinaus interessiere sie der Stand des Bebauungsplanverfahrens „Lauterburger Straße –
Stern“ und die Frage, wann mit der privaten Bebauung der betreuten Wohnungen/Pflegeplätzen/Mehrgenerationenwohnungen und dem
Ärztehaus begonnen werde. Schließlich erinnerte sie an ihre Anfrage vom vergangenen Jahr nach den externen Honorarkosten für
Planungen und Gutachten, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren ausgegeben habe. Eine weitere Zuhörerin sprach den Antrag zur
Öffnung des Hallenbads in den Sommerferien an, begründete diesen und bat, wohlwollend im Gemeinderat darüber zu beraten.
Zu den gestellten Fragen gab der Bürgermeister bereitwillig Auskunft. Der Gemeinde sei dann eine Versorgung mit Breitband erlaubt,
wenn ein sog. Marktversagen der privaten Telekommunikationsunternehmen vorliege. Dieses sei dann gegeben, wenn Gebiete unter 30
MBit/sec. (sog. Schwellenwert) Breitbandversorgung hätten und kein privater Telekommunikationsanbieter versorgen wolle. In der
Unteren Bärenbergstraße sei dieser Schwellenwert nicht vorhanden, daher dürfe und könne die Gemeinde dort nicht tätig werden. Um
eine Bebauung im Bereich Lauterburger Straße/Stern realisieren zu können, benötige der private Planer das öffentliche Baurecht.
Dieses werde von der Gemeinde derzeit über das eingeleitete Bebauungsplanverfahren geschaffen. Auf der Grundlage des
rechtskräftigen Bebauungsplans könne das private Planungsbüro sein Baugesuch stellen. Und erst mit einer erteilten Baugenehmigung
könne das geplante Projekt realisiert werden, sofern die Nachfrage vorhanden ist. Über die externen Honorarkosten habe die
Gemeindeverwaltung den Gemeinderat zu Beginn des Jahres in öffentlicher Sitzung informiert, so dass das Ergebnis, welche und wie
viele Kosten die Gemeinde für Planungen und Gutachten verausgabt habe, nachvollzogen werden könne, so der Bürgermeister.
Der Antrag für eine frühzeitige Öffnung des Hallenbads ist als eine ansprechend und wohlformulierte Bitte verstanden, so der Bürgermeister zu dieser Anfrage.
- Öffnung des Hallenbads Bartholomä in den Sommerferien
- Antrag aus der Bürgerschaft
A. Sachverhalt
Das Hallenbad Bartholomä wurde im Jahr 1963 als Lehrschwimmbecken im Zuge des damaligen Neubaus der Grund- und Hauptschule
Bartholomä gebaut.
In unserem „Bädle“ bestehen neben dem Angebot des Schwimmunterrichts für die Grundschüler und den Schwimmkursen
verschiedener privater Anbieter auch öffentliche Badezeiten mittwochs und samstags für die Öffentlichkeit.
Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses ist diese öffentliche Einrichtung „Hallenbad“ nicht ganzjährig durchgängig
geöffnet, vielmehr ist das Bad regelmäßig während der Sommermonate im Juli, August und September geschlossen.
Aufgrund der Coronapandemie musste das Bad seit Mitte März bis September 2020 und bisher seit November 2020 geschlossen werden. Ein
öffentlicher Badebetrieb fand daher im Jahr 2021 nicht statt.
Abhängig der konkreten vorherrschenden Situation war vorgesehen, ab Oktober 2021 planmäßig das Hallenbad zu öffnen.
Der Gemeindeverwaltung ist mit einem Schreiben am 15. Juli 2021 ein Antrag aus der Einwohnerschaft zugegangen. Dem Antragsschreiben
sind 283 Unterschriften beigefügt.
In diesem Antrag wird der Gemeinderat gebeten, zu prüfen, das Hallenbad schon im August und damit frühzeitig in den Sommerferien zu
öffnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende meinte, dass die große Zahl der Unterschriften zeige, welcher hohe Stellenwert das Bädle – gerade für Kinder
– im Dorf habe. Der Antrag wurde seitens der Verwaltung geprüft und er könne feststellen, dass mit Blick auf organisatorische
und technische Gründe der Badebetrieb ab Mitte der Sommerferien möglich gemacht werden kann, wenn heute der Beschluss dazu gefasst
wird. Der Antrag sei auch an die Kultur- und Sportstiftung ergangen. Dazu habe der Lenkungskreis der Stiftung festgestellt, dass
der Satzungszweck auf den langfristigen Erhalt des Hallenbads gerichtet sei, weniger auf eine Finanzierung des laufenden Betriebs.
Zu den Kosten könne festgestellt werden, dass etwa 800,--€ an Verbrauchs,- Energie,- und Personalkosten pro Woche bei
laufendem Betrieb des Bades anfallen.
Bei der Beratung nahm das Gremium eine positive Haltung zu dem gestellten Antrag ein. Auch wenn möglicherweise in den kommenden
Wochen Einschränkungen wegen der Coronalage zu befürchten wären, so sollten jetzt die Vorbereitungen zur frühzeitigen Öffnung
erfolgen. Nach weiterer Diskussion nahm der Gemeinderat von dem Antrag aus der Einwohnerschaft zur frühzeitigen Öffnung des
Hallenbads zustimmend Kenntnis und beschloss einstimmig, das Hallenbad aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr bis
spätestens ab 23. August zu öffnen.
- Finanzzwischenbericht 2021
A. Sachverhalt
Der Finanzzwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung des Bundes und der anschließend erfolgten
Regionalisierung.
Der Bericht teilt sich in die Bereiche Erträge, Aufwendungen und Investitionstätigkeiten/Liquidität auf:
Zu den wichtigsten Erträgen des Haushalts gehören die Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Finanzausgleich und die
Gewerbesteuer.
a) Einkommensteuer
Bundesweit weist das Aufkommen der Einkommensteuer ein stabiles Verhalten auf. Ein signifikanter coronabedingter Rückgang ist
bisher nicht zu verzeichnen. Diese Ertragsposition gibt derzeit keinen Anlass zur Sorge.
b) Leistungen aus dem Finanzausgleich
Die Schlüsselmassen des Finanzausgleichs zeigen im Mai ebenfalls eine stabile Ausprägung. Auf Landesebene geht man von einem
geringen Anstieg aus. Die Verbesserungen aus dem Finanzausgleich berechnen sich in einer Größenordnung von ca. 12.000 Euro.
c) Gewerbesteuer
Das Aufkommen der Gewerbesteuer liegt mit rd. 894.000 € Anfang Juli über dem Planansatz. Die aktuelle Ergebnisverbesserung
würde rd. 175.000 € bedeuten. Erfahrungsgemäß kommt es unterjährig immer wieder zu erheblichen Schwankungen beim
Gewerbesteueraufkommen. Bleibt das Aufkommen bis Jahresende aber bei einem Betrag von ca. 900.000 € bedeutet dies unter
Berücksichtigung der mehrjährigen Abschöpfungen im Finanzausgleich einen Betrag von ca. 60.000 €, der als Ertragsverbesserung
dauerhaft verwendet werden kann (von 1 Euro Gewerbesteuer verbleiben aktuell ca. 0,30 € dauerhaft bei der Gemeinde).
Aufwendungen
Alle wesentlichen Aufwandspositionen (wie z.B. Personal, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Geschäftsausgaben und
Transferaufwendungen (Umlagen an Kirchengemeinden, VG Rosenstein, Abwasserzweckverband) haben sich bisher plangemäß entwickelt.
Investitionstätigkeiten/Liquidität
Für die Finanzierung des Haushalts sind vor allem die Sicherung der Einnahmen aus dem Bereich der geplanten Bauplatzverkäufe von
besonderer Bedeutung. Alle geplanten Bauplatzverkäufe konnten bereits im ersten Halbjahr realisiert werden.
Die Auszahlungen im Bereich der Investitionen liegen noch deutlich unter den Planansätzen, da große Investitionsvorhaben (z.B.
Breitband) noch geplant, baulich noch nicht begonnen wurden.
Die Liquidität mit rd. 4 Mio. Euro ist zur Jahresmitte sehr gut.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Kämmerer der VG Rosenstein, Thomas Kiwus, berichtete, dass allen wichtigen Finanzbereiche die Haushaltswirtschaft derzeit
plangemäß bzw. mit Verbesserung (Gewerbesteuer) verlaufe. Die ausreichende Liquidität, auch infolge der getätigten
Bauplatzverkäufe, ermögliche es der Gemeinde, auf die Mehreinnahmen aus dem Bereich der Gewerbesteuer noch nicht zurückgreifen zu
müssen. Ergänzend zur aktuellen Finanzsituation informierte Bürgermeister Thomas Kuhn, dass der Verteilerausschuss des
Ausgleichsstock heute entschieden habe, den Zuschussantrag der Gemeinde vollumfänglich zu bewilligen. Damit erhalte die Gemeinde
für die im Jahr 2022 geplante Sanierung der Heubacher Straße aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg einen Betrag in
Höhe von 120.000,--€ bewilligt. Gemeinsam mit dem Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), stehen der
Gemeinde Zuschüsse von insgesamt rd. 334.000,--€ Bewilligung in Aussicht.
Nach kurzer Beratung nahm sodann der Gemeinderat die Nachricht über die Zuschussmittel des Ausgleichsstock, wie den gesamten
Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
- Friedhof Bartholomä
- Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung)
- Änderung der Bestattungsgebührenordnung
A. Sachverhalt
In den nächsten Wochen wird das neue Urnengemeinschaftsgrabfeld am Friedhof Bartholomä abschließend fertiggestellt.
Die neue Bestattungsform bedingt eine Anpassung sowohl der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung), wie auch der
Bestattungsgebührenordnung, da noch keine entsprechende Gebühr festgelegt ist.
1. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung)
Die Friedhofsordnung wurde anlässlich der damals im Jahr 2016 neu geschaffenen Bestattungsform der Urnenstelen komplett neu
überarbeitet und neu gefasst.
Mit der Herstellung des Urnengemeinschaftsgrabfeldes ist lediglich eine Klarstellung in der Friedhofsordnung aufzunehmen, dass
Grabschmuck, also Blumen, Kränze, Kerzen, u.a., auch in dem neu angelegten Bereich des Urnengemeinschaftsgrabfeldes nicht abgelegt
werden dürfen.
Weiterhin gelten die bestehenden Regelungen bezüglich der Beschriftung der Grabplatten auch für das Gemeinschaftsurnengrabfeld.
2. Änderung der Bestattungsgebührenordnung
Für eine komplette Neukalkulation der Bestattungsgebühren fehlen derzeit wichtige Grundlagen. Seit Beginn des Jahres 2020 musste
das Rechnungswesen auf das NKHR (neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen) umgestellt werden. Ein Jahresabschluss auf Basis des
neuen Haushaltsrecht liegt noch nicht vor. Daher besteht bezüglich der angefallenen Kosten aus den Bereichen Abschreibungen,
Verrechnungen eine Unsicherheit. Auch der Umfang an zusätzlichem Pflegeaufwand für das neue Gemeinschaftsgrabfeld durch den
Gemeindebauhof könnte nur grob geschätzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grabnutzungsgebühr für das Gemeinschaftsgrabfeld in Anlehnung an die bestehenden
Gebührentatbestände (Urnenerdgrab) fortzuschreiben.
Da Urnenbestattungen zunehmend die bevorzugte Bestattungsform darstellen, werden diese unabhängig von der allgemeinen
Preissteigerung teurer, da die Gesamtkosten im Friedhofbereich auf die „nachgefragten“ Grabarten verteilt werden
müssen.
Für die Einzelbestattungen (Reihengrab – keine Zweitbestattung möglich) wäre als Basis das Urnenreihengrab mit 1.035 Euro zu
wählen. Angesichts der Kostensteigerungen und des höheren Pflegeaufwandes wird eine Gebühr von 1.400 € realistisch erscheinen.
Bei einem Urnenwahlgrab (Zweitbestattung möglich) ist das Urnenerdwahlgrab (1.540 €) als Basis zu verwenden. Hier kann eine
Gebührenentwicklung von 1.900 € eintreten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach ausführlichem Sachvortrag durch Verbandskämmerer Thomas Kiwus nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur Änderung der
Friedhofssatzung und zur Änderung der Bestattungsgebühren Kenntnis und beschloss einstimmig diese Änderungssatzungen.
Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) (119 KB) vom 29.07.2021
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) (52 KB) vom 29.07.2021
- Modernisierung des Spielplatzes „Brunnenfeldstraße“
A. Sachverhalt
Der Spielplatz an der Brunnenfeldstraße wurde im Zuge des Baus der STB-Halle und der Außenanlagen in den Jahren 1989/1990
hergestellt.
Der Spielplatz ist nicht besonders attraktiv. Er bietet mit der Rutsche, einem Sandbereich, einem Klangspiel und zwei
Federwipptieren wenig Möglichkeiten für Kinder.
Von einzelnen Eltern wurde eine dringende Modernisierung des Spielplatzes angeregt.
Bei der Überlegung, welche Spiel- und Sportgeräte neu angelegt werden, ist die Lage des Platzes an der STB-Halle zu
berücksichtigen. Die STB-Halle wird u.a. auch für den Schulsport der Laubenhartschule genutzt. Thematisch passt daher auch die
Akzentuierung des Spielplatzes in Richtung spielerischer/sportlicher Betätigung.
Durch die Umsetzung der Planung wird das schulische Bildungs- und Betreuungsangebot qualitativ aufgerundet. Zudem erfahren Kinder
ihre soziale Wirksamkeit und schulen ihre soziale Kompetenz und ihre körperlichen Fähigkeiten.
Für die entstehenden Kosten der Modernisierung rechnet die Gemeinde mit einem Zuschuss aus dem Förderprogramm Ganztagesbetreuung
des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 70%, da der Spielplatz das in Bartholomä bestehende ganztägige Bildungs- und
Betreuungsangebot qualitativ aufrundet und unterstützen wird. Diese Maßnahme wird schwerpunktmäßig am Bedarf der Schülerinnen und
Schülern unseres Ganztagesbetreuungsangebots ausgerichtet und kommt u.a. auch ihnen zugute.
Mit der Planung zur Modernisierung des Platzes hat die Gemeinde Bartholomä unter diesen Maßgaben die freie Landschaftsarchitektin
Margot Rieg-Zweig, Schwäbisch Gmünd, beauftragt.
Da diese Planungen neu sind, ist kein Haushaltsansatz im Haushaltsplan 2021 aufgenommen. Daher sind die mit der Modernisierung
verbundenen Kosten außerplanmäßig.
B. Beratung und Beschlussfassung
Frau Rieg-Zweig stellte die Planung in der Sitzung des Gemeinderats vor. Geplant ist eine naturnah gestaltete Anlage mit
Blumenwiese, Spielrasen und verschiedenen Bankplätzen, mit einer Tampenschaukel, ein großer Sitzkreis mit Steinquadern, ein
multifunktionales Spielgerät mit verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, Holzstämme und andere Geräte zum Balancieren. Zur konkreten
Planung gab es Nachfragen der Gemeinderäte und einzelne Anregungen. Generell war das Gremium der Ansicht, dass mit der Umsetzung
dieses großzügigen Platzes die Gemeinde Bartholomä eine ganze Reihe von sehr attraktiven und modernen Spielplätzen aufweise. Kaum
eine andere Gemeinde habe eine vergleichbar große Anzahl und hohe Qualität an Plätzen vorzuweisen, so der Tenor im Gremium.
Landschaftsplanerin Rieg-Zweig bezifferte die Kosten auf rd. 85.000,--€, bei einer entsprechenden Förderung
„Ganztagesbetreuung“ des Landes Baden-Württemberg verbleibe der Gemeinde ein Eigenanteil von rd. 25.000,--€. Der
Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung sodann die außerplanmäßigen Kosten und fasste ebenso Beschluss über die weiteren
Schritte zur Realisierung des Spielplatzes.
- Zusatznamen Bartholomä
- Antrag an das Land Baden-Württemberg
A. Sachverhalt
Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg auf Antrag an Gemeinden sonstige Bezeichnungen verleihen, die auf
der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden beruhen.
Seit dem Jahr 1991 führt die Gemeinde Bartholomä das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Mit der Möglichkeit
zur Führung von Zusatzbezeichnungen erkennt die Gemeindeverwaltung die geplante Neuregelung als Chance, vermehrt mit unserem
Prädikat des Erholungsorts zu werben und diesen sichtbar zu dokumentieren.
Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde in
gegenwärtiger oder historischer Hinsicht (etwa „Residenzstadt“, „Hochschulstadt“). Von besonderer Bedeutung
ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als
identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft.
Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat sich nach Beratung in seiner Sitzung im Februar dafür ausgesprochen, die Bürgerschaft
einzubinden und um Mitteilung zu bitten, ob die Bürgerinnen und Bürger sich für eine solche Initiative aussprechen.
Daher wurde über das Internet
eine solche Umfrage erstellt.
Es wurden dabei 107 Stimmen online und zwei Stimmen per Post abgegeben, davon 96 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen.
Der Verwaltungsausschuss hatte vom Umfrageergebnis in seiner Sitzung im Mai Kenntnis genommen und sich zunächst enttäuscht gezeigt,
dass die erste Resonanz in unserer Bürgerschaft so gering ausgefallen ist. Dennoch wurde beschlossen, das Thema weiter
voranzubringen und die Findung eines Zusatznamens fortzusetzen.
Unsere Bürgerschaft war sodann eingeladen, zu den zwei Vorschlägen:
- „Der Erholungsort“ oder
- „Das Dorf am Rande des Himmels“
ein Votum abzugeben.
Nun liegt das Ergebnis
dieser weiteren Umfrage
vor, an der sich nahezu 300 Personen beteiligt haben:
Von insgesamt 291 abgegebenen Stimmen wurden sechs als ungültig und 285 Stimmen als gültig gewertet.
Es ergibt sich die nachfolgende Stimmverteilung:
„Der Erholungsort“ 47 Stimmen ( 16,5 %)
„Das Dorf am Rande des Himmels“ 238 Stimmen (83,5 %)
Damit spricht sich eine sehr klare Mehrheit für die Zusatzbezeichnung „Das Dorf am Rande des Himmels“ aus.
Der weitere Schritt zur Erlangung des Zusatznamens ist, beim Land Baden-Württemberg den Antrag zu stellen, den Zusatznamen
offiziell führen zu dürfen. Maßgeblicher Verfahrensakt ist ein Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln
der Stimmen aller Mitglieder. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung
einer Zusatzbezeichnung auf eine breite demokratische Legitimation und damit auch auf entsprechenden Rückhalt stützt. Die
Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.
Sofern das Land dem Antrag der Gemeinde stattgibt, so ist die Gemeinde Bartholomä berechtigt, den Zusatznamen offiziell auf ihren
Kopfbögen, auf Pressemitteilungen und Verlautbarungen bis hin zu den Ortsschildern führen zu dürfen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, beim Land Baden-Württemberg den Antrag auf den Zusatz Bartholomä
– „Das Dorf am Rande des Himmels“ zu stellen.
- PV-Freiflächenanlage in Bartholomä
- Standortbewertung zur Errichtung einer Anlage auf Grundstück Flst.Nr. 1102, Gewann „Schopf“
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung im Juni das Thema der PV-Freiflächenanlagen beraten und nach
ausführlicher Erörterung und unter Beteiligung und Anhörung des PV-Netzwerks Baden-Württemberg beschlossen, der Errichtung von
PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich positiv und aufgeschlossen zu zeigen, sofern kommunale Kriterien Beachtung finden.
Es wurden im Gemeinderat verschiedene Kriterien festgelegt:
So dürfen innerhalb eines Bereiches um die „Ortslage Bartholomä“ im Abstand von mind. 1.100 m zur nächst gelegenen
Wohnbebauung keine PV-Freiflächen entstehen, zu einzelnstehenden Häuser/Gehöfte/Ortsteile des Außenbereichs sind mind. 300 m
einzuhalten.
Es gilt eine Obergrenze mit der Gesamtbebauung von 0,75 % der Gemarkungsfläche, d.h. eine Bebauung ist nicht zulässig, sofern mehr
als 0,75 % der Gemarkungsfläche der Gemeinde Bartholomä (2075 ha) mit PV-Freiflächen-Anlagen bereits beplant bzw. bebaut sind. Eine
PV-Freianlagen-Bebauung außerhalb der im vom Regionalverband Ostwürttemberg definierten Gebieten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Wichtige Kriterien sind u.a., dass die Gemeinde Bartholomä und damit unsere Bürgerschaft Bartholomä über die Zahlung von
Gewerbesteuer profitiert, sofern freie Ökopunkte entstehen, diese an die Gemeinde gehen, und dass zum Verfahren und dem Betrieb der
Anlage eine direkte Bürgerbeteiligung zwingend ist und über den Bau und der Inbetriebnahme zusätzlich Erholungs- und
Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden müssen. (wie z.B. Energiepfad, Spielplatz, Erholungseinrichtungen, …).
Die Kriterienliste ist auf Nachfrage beim Rathaus erhältlich.
Die Energiebauern GmbH plant in Zusammenarbeit mit dem Flächeneigentümer auf dem Grundstück Flst.Nr. 1102, Gemarkung Bartholomä,
Gewann „Schopf“ die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Das Grundstück, nördlich vom Rötenbach gelegen, hat eine Fläche von rd. 16,2 ha. Nun hat aktuell das Planungsbüro Punctoplan im
Auftrag der Energiebauern GmbH anhand der Kriterien der Gemeinde Bartholomä eine Standortbewertung vorgelegt.
Es lässt sich erkennen, dass die Standortbewertung im Grundsatz die von der Gemeinde Bartholomä definierten Kriterien einhält.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellte dem Gremium die Standortbewertung vor. Im Gemeinderat gab es dazu einzelne Nachfragen, insbesondere auch
zum weiteren Verfahren. Der Bürgermeister meinte, dass PV-Freiflächenanlagen nur über ein Bebauungsplanverfahren eine baurechtliche
Zulässigkeit erhalten können, gfs. müsste der Flächennutzungsplan parallel angepasst werden. Zunächst sollte Klarheit im
Gemeinderat über das konkrete Gebiet bestehen, dann müsse über einen Durchführungs- und Kostenübernahmevertrag mit dem künftigen
Betreiber das Verfahren geregelt werden.
Nach weiterer Beratung beauftragte sodann der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, dem Antragssteller die Mitteilung zu geben,
dass die vorgelegte Standortbewertung die kommunalen Kriterien grundsätzlich beachtet, wobei in Bezug auf die Größenentwicklung der
bebauten Modulflächen noch Klärung besteht.
- Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen sind vom Gemeinderat Spenden formal zu
beschließen. Zugunsten der „Aktion Loipe“, des Sozialprojekts „Miteinander-füreinander in Bartholomä“ sind
Spenden von insgesamt 130,--€ eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte den Unterstützern sehr herzlich. Ohne weitere Aussprache wurden die Spenden sodann formal vom
Gemeinderat einstimmig angenommen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 20.07.2021
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurden:
Baugesuche
a.) Sichtschutz zum Nachbargrundstück, Grundstück Flst.Nr. 458/4, Falkenbergweg
Es ist ein Sichtschutz mit einer Höhe von 1,96 m und einer Länge von 13 m beantragt. Der Ausschuss hat das konkrete Vorhaben
abgelehnt, jedoch in Aussicht gestellt, dass sofern die bauliche Anlage in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nicht höher als
1,80 m wird, max. 1/3 der Grundstückslänge geplant wird und einen Abstand von 1 m zur Grenze einhält, eine Befreiung erteilt werden
kann.
b.) Errichtung von Teichen, Grundstück Flst.Nr. 1212, Innerer Kitzinghof
Es ist die Anlegung von zwei Teichen auf dem Grundstück im Außenbereich geplant. Der Technische Ausschuss hat dazu sein kommunales
Einvernehmen erteilt.
c.) Befreiung für Staketenzaun, Grundstück Flst.Nr.51, Helmut-Ginzkey-Weg
Für die Errichtung eines geplanten Staketenzauns mit bis zu 1,70 m Höhe ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre
„Brunnenfeldstraße – Änderung und Erweiterung“ beantragt. Der Zaun entspricht nicht den geplanten Festsetzungen
des Vorentwurfs der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Der Technische Ausschuss konnte nach der Diskussion dazu bei
Stimmengleichheit keine Entscheidung über die Ausnahme treffen.
- Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 21.07.2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat
zur Kenntnis gegeben wurde:
Kindergartenangelegenheiten
- Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2021/2022
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben
sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt.
Unabhängig von der Corona-Pandemie gibt es steigende Personal- und Sachkosten, sowie besondere Kosten um die Hygieneanforderungen
während der Pandemie zu bewältigen. Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese
Kostensteigerung zu einem gewissen Teil zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen
und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent.
Der Verwaltungsausschuss hat die Empfehlungssätze für Elternbeiträge der Spitzenverbände für das Kindergartenjahr 2021/2022
umfänglich übernommen und beschlossen, diese als Empfehlung an die Kirchengemeinden zu geben.
- Verschiedenes/Bekanntgaben
a.) Prüfung der Bürgermeisterwahl vom 13. Juni 2021 und Wahl eines Gemeinderats zur Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters
Die Bürgermeisterwahl wurde von der Kommunalaufsicht im Landratsamt geprüft und die Rechtmäßigkeit festgestellt.
Für die Abnahme der Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters für die neue Amtszeit wählte das Gremium einstimmig Gemeinderat
Rudi Grimmbacher.
b.) Bundestagswahl am 26.September 2021 – Einteilung der Wahlhelfer
Aufgrund der Ausschreibung haben sich Bürgerinnen und Bürger bereits als Wahlhelfer gemeldet. Die noch unbesetzten Positionen
werden von Gemeinderäten übernommen.
c.) Bauantrag „Errichtung einer Werbesäule“, Gewann „Hinterfeld“
Über eine von der Baurechtsbehörde verfügte Ablehnung eines gestellten Bauantrags zur Errichtung einer Werbeanlage im Gewann
„Hinterfeld“ informierte der Vorsitzende.
d.) Fortführung des Corona-Testzentrums Bartholomä
Da nur bis einschließlich 20. Juli aufgrund einer allgemeinen Verfügung die Zulassung der Testzentren geregelt war, musste für die
Fortführung des Zentrums Bartholomä ein umfangreicher Einzelantrag auf weitere Zulassung gestellt werden, der aktuell vom
Gesundheitsamt genehmigt wurde, so der Bürgermeister. Er dankte in dem Zusammenhang dem DRK-Ortsverband Bartholomä und Corinna
Preusche und ihrem Team für das außergewöhnliche, professionelle und sehr wertvolle Engagement der Durchführung der Coronatests.
e.) Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED - Zuschussantragsstellung
In diesem und kommenden Jahr ist die komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik geplant. Bürgermeister Kuhn
informierte darüber, dass das Sanierungsmanagement beauftragt ist, einen Zuschussantrag dafür auszuarbeiten und anschließend die
Vergabe der Arbeiten vorzubereiten.
- Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte richteten sich zu den nachfolgenden Punkten:
a.) Genehmigung von Werbeanlagen im Möhnhof
Ob Werbeanlagen im Möhnhof baurechtlich einer Genehmigung bedürfen, erkundigte sich ein Gemeinderat. Diese Frage werde über die
Baurechtsbehörde geklärt, so der Bürgermeister.
b.) Straßenbeleuchtung im neuen Wohngebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“
Die Ausrichtung der Lampenköpfe sollte im Neubaugebiet geprüft werden, so die Anfrage eines anderen Gemeinderats
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.15 Uhr.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit vier Tagesordnungspunkten schloss sich an.