Aus Bartholomä

Achtung Autofahrerinnen und Autofahrer ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen
11.02.2022
Regelmäßig finden in Bartholomä Geschwindigkeitsmessungen statt. Das Landratsamt Ostalbkreis hat auch im Jahr 2021 Messungen durchgeführt. Über die Ergebnisse hat uns nun die Bußgeldstelle im Landkreis schriftlich informiert.
Es sind mobile Standorte innerhalb der Zone 30 in der Böhmenkircher Straße in Fahrtrichtung der L 1221 und in Fahrtrichtung Ortsmitte, in der Gaisgasse in Fahrtrichtung Beckengasse und in Fahrtrichtung Hirschgasse eingerichtet. In der Ortsdurchfahrt der L 1162, der Lauterburger Straße (50 km/h) wurde in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Ebenso wurde an der L 1162 im Möhnhof in Fahrtrichtung Heubach und Bartholomä (Begrenzung auf 40 km/h) eine Messung durchgeführt. Die stationäre Anlage an der L 1162 am Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Heubach wurde ebenfalls ausgewertet.
Am Standort Böhmenkircher Straße gibt es unterschiedliche Ergebnisse: Bei einer Messung wurden hier rd. 43 % der Verkehrsteilnehmenden mit ihren Fahrzeugen geahndet. Bei einer anderen Messung beträgt die Beanstandung je nach Fahrtrichtung 22,5 % bzw. 18,6 %.
Am Standort Gaisgasse liegt die Beanstandungsquote bei dem vom Landkreis gewählten Messpunkt unter 20 %. In Fahrtrichtung Beckengasse wurden bei einer Messung 321 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 61 von ihnen, also 19 % der Autofahrerinnen und -fahrer beanstandet wurden; in der anderen Fahrtrichtung liegt diese Quote bei rd. 17 %.
Am Standort an der L 1162 im Möhnhof wurden in Fahrtrichtung Heubach 351 Fahrzeuge gemessen und davon 44 beanstandet (12,5 %). Innerhalb der angeordneten Begrenzung mit 40 km/h wurden in Richtung Bartholomä lediglich knapp 6 % der Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer beanstandet.
In der Lauterburger Straße war eine Messung in Fahrtrichtung Ortsmitte ohne Beanstandung geblieben. Von den 137 Messungen musste keine weiter verfolgt werden. In Fahrtrichtung Essingen-Lauterburg betrug die Beanstandungsquote 2,15 % der kontrollierten Fahrzeuge.
Die stationäre Anlage in der Heubacher Straße hat insgesamt 135.120 Fahrten gemessen. Innerhalb der Ortsdurchfahrt mit festgesetzten max. 50 km/h wurden 69 Fahrzeuge beanstandet. Bemerkenswert ist hierbei, dass zwei Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 41 km/h überschritten haben!
Das Landratsamt hat angekündigt, weitere Messungen im Gemeindegebiet durchzuführen.
Im Interesse alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer, vor allem der Kinder und älteren Menschen – und schon auch in Ihrem eigenem Interesse – bittet Sie die Gemeindeverwaltung auf Ihre Fahrweise und Ihre Geschwindigkeit zu achten. Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme im Straßenverkehr sagen wir Ihnen herzlichen Dank.
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