
In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von März
bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
durchgeführt.
Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen,
überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkommen und
Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet,
um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können. Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von
gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten
sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der
Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um
weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der
Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbeiten selbstständig
planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der
Internetseite
der LUBW: FFH-Richtlinie.
Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52
NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft
und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen
haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft
des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen.
Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen
Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich. Bei Fragen steht Ihnen die LUBW
per E-Mail
zur Verfügung.